Für den Notfall vorsorgen

Wir alle wünschen uns bis zum letzten Tag ein selbstbestimmtes Leben ohne größere gesundheitliche Einschränkungen. Doch nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. Daher ist es wichtig und notwendig, seine Wünsche für den Notfall rechtzeitig zu formulieren und zu dokumentieren.

An dieser Stelle finden Sie hilfreiche Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und dem Notvertretungsrecht.

Patientenverfügung

Um im Ernstfall auch bei Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten so versorgt zu werden, wie man es wünscht, ist eine Patientenverfügung hilfreich. Damit stellen sie sicher, dass Ihr Will umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn im aktuellen Fall nicht äußern können. Wer unsicher ist, was und wie er bzw. sie regeln möchte, sollte sich unbedingt von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen fachkundigen Person beraten lassen.

Informationen dazu sowie Textbausteine als Beispiel sind der pdf-Anlage „Patientenverfügung-Textbausteine“ zu entnehmen: „Patienverfügung_Textbausteine“

Notvertretungsrecht

Für Eheleute und Lebenspartner:innen gilt seit dem 1. Januar 2023 ein sogenanntes Notvertretungsrecht. Es tritt ein, wenn „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge rechtlich nicht besorgen kann“. Allerdings ist dies begrenzt auf Gesundheitsangelegenheiten und auf Entscheidungen über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme. Dazu gilt es nur für lediglich 6 Monate und schließt weitere Angelegenheiten wie zum Bespiel Bankgeschäfte, Versicherungsangelegenheiten oder Behördengänge aus. Daher ist auch künftig eine Vorsorgevollmacht notwendig.

Vorsorgevollmacht

Wer im Fall, dass er oder sie sich nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann, nicht riskieren will, dass eine fremde Person vom Betreuungsgericht gestellt wird, muss mir einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Weder Ehepartner:in noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen von Ihnen dazu bevollmächtigt sein.

Ausführliche Informationen zum Thema „Vorsorgevollmacht/Notvertretungsrecht finden Sie unter anderem bei der Verbraucherzentrale unter folgendem Link:

Verbraucherzentrale – Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Vorlage zum Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht – Link: „Vorsorgevollmacht_Vorlage zum ausfüllen“

Broschüre zum Betreuungsrecht vom Bundesministerium der Justiz – Link:  „Broschüre zum Betreuungsrecht“

Ratgeber für Patientenrechte, herausgegeben von den Bundesministerien der Justiz sowie der Gesundheit und für Verbraucherschutz – Link: „Ratgeber für Patientenrechte“